... eine Anmerkung zum Gutachten-Honorar:
Grundlage für die Bemessung der Gutachtengebühren sind die ermittelten Reparaturkosten und im Falle eines wirtschaftlichen Totalschadens der Wiederbeschaffungswert des beschädigten Fahrzeuges.
Sofern es sich nicht um die Erstattung eines Sondergutachtens handelt, orientiert sich unser Grundhonorar - unter Berücksichtigung von Aufwand und Schadenshöhe - an der aktuellen, auch in der Rechtsprechung anerkannten, Honorarerhebung des BVSK sowie an den Empfehlungen des Verbandes freier Kfz-Sachverständiger e.V.. Somit wird - auch im Interesse des Auftraggebers - gewährleistet, dass die Gutachtengebühren üblich und angemessen sind.
Die Vergütung des Sachverständigen erfolgt gemäß Auftragserteilung im Haftpflichtschadenfall in aller Regel gemäß der nachfolgenden Honorartabelle.
Vergleichsmöglichkeiten hat der Auftraggeber u. a. hier: https://honorarrechner.bvsk.de/ oder https://sv-honorar-check.de/ oder https://www.tuvsud.com/de-de/-/media/de/auto-service/pdf/bruttohonorare-schadengutachten-einzelkunde-stand-01032023auto-service-gmbh.pdf