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... eine Anmerkung zum Gutachten-Honorar: Grundlage für die Bemessung der Gutachtengebühren sind die ermittelten Reparaturkosten und im Falle eines wirtschaftlichen Totalschadens der Wiederbeschaffungswert des beschädigten Fahrzeuges. Das Grundhonorar beträgt i. A. zwischen 6 und 15 Prozent der Schadenshöhe. Bei Totalschäden, bei denen keine detaillierte Reparaturkostenkalkulation erstellt wird, reduziert sich die Grundgebühr. Sofern es sich nicht um die Erstattung eines Sondergutachtens handelt, orientiert sich das Grundhonorar bei uns an der aktuellen Honorarerhebung des BVSK. Somit wird - auch im Interesse des Auftraggebers - gewährleistet, dass die Gutachtengebühren üblich und angemessen sind und von der regulierenden Versicherung in vollem Umfang erstattet werden.
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